Kosten
Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten einer Psychotherapie von der Krankenkasse vollständig übernommen. Der Stundensatz ergibt sich aus dem einheitlichen Bewertungsmaßstab für Ärzte/Psychotherapeuten (EBM). Ihre Versichertenkarte muss jeweils zu Beginn des neuen Quartals (Januar, April, Juli und Oktober) von mir eingelesen werden.
Bei Privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe erfolgt die Abrechnung über eine Privatrechnung aufgrund der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/ GOP) mit einem Steigerungsfaktor von 2,3 (aktueller Stundensatz 50 Min zu 100,55 Euro). (Leistungen u.a. wie Tests usw. haben z.T. einen anderen Steigerungsfaktor, bei Bedarf erläutere ich Ihnen dies). Seit Juli 2024 wurden neue Abrechnungsempfehlungen mit den Privaten Krankenkassen und Beihilfeträgern vereinbart, deshalb kann sich der aktuelle Stundensatz 50 Min zu 100,55 (Ziff 870) verändern bzw. analoge Ziffern zur Abrechnung kommen.
Sie sind Selbstzahler:
Coachingstunden, Paartherapie und Supervision werden grundsätzlich nicht von privaten und gesetzlichen Krankenkassen übernommen, da es im gesetzlichen Sinne nicht um eine Heilbehandlung handelt. Mein Honorar hierfür beträgt, angelehnt an die Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/ GOP Ziffer 870) 100,55 Euro für 50 Min.
Bei wesentlichen Veränderungen im Rahmen der Vereinbarungen der Privatkassenleistungen, ist es möglich dass sich auch hier die Kosten verändern können. Selbstverständlich werde ich Sie rechtzeitig darüber informieren.
Sie bekommen von mir zu Monatsende eine Privatrechnung zugesandt.
Es werden hier keine offiziellen Anträge gestellt und selbstverständlich unterliegen diese Stunden auch der ärztlichen Schweigepflicht.