Ablauf
Haben Sie den Eindruck Sie benötigen therapeutische Hilfe oder Ihr Arzt hat Ihnen empfohlen eine psychotherapeutische Behandlung aufzunehmen?
Dann können Sie mich zu meinen Telefonsprechzeiten erreichen:
Bevor wir einen gemeinsamen Termin vereinbaren, werde ich Ihnen einige Fragen zum Anlass bzw. Wunsch nach Therapie stellen; einige Formalien klären und Ihnen erklären wie Sie meine Praxis am Besten finden.
1. Sind Sie gesetzlich krankenversichert und kommen nicht zeitnah aus einer stationären Behandlung werden wir zunächst eine Psychotherapeutische Spechstunde durchführen. Im ersten Kontakt haben Sie die Möglichkeit, mich kennenzulernen und um einen ersten Eindruck zu gewinnen, ob Sie sich eine gemeinsame therapeutische Arbeit vorstellen können. Den Rahmen dieser Sprechstunde nutze ich für einen ersten diagnostischen Überblick und gebe eine Behandlungsempfehlungen.
Liegt eine krankheitswertige Störung vor, wird besprochen welche Therapieform und Therapiedauer (z.B. Akuttherapie, Kurzzeit- oder Langzeittherapie) indiziert ist.
Je nach Schwere Ihres Leidens kann es sein, dass ich auch eine psychiatrische oder sogar stationäre (Mit-) Behandlung empfehle.
Wird bei Ihnen von keiner seelischen Krankheit ausgegangen, werde ich Ihnen niedrigschwellige Hilfen empfehlen.
Bitte bringen Sie schon zur ersten Stunde ihr Krankenversichertenkarte mit, sowie vorhandene Arztberichte, die helfen einen Eindruck Ihres Beschwerdebildes zu bekommen. Eine Überweisung vom Hausarzt kann als Erstinfomation hilfreich sein ist aber nicht dringend erforderlich.
Bundeswehrangehörige bringen bitte eine Überweisung von ihrem Stabsarzt mit.
Eine Sprechstunde dauert ca. 50-75 Minuten.
Anmerkung: Leider ist die Durchführung einer Sprechstunde keine Garantie, dass ich Kapazitäten frei habe, um Ihnen ein Therapieplatz anzubieten. Selbstverständlich werden sie schon im zuvor geführten Telefongespräch über die Möglichkeiten eines Therapieplatzes informiert.
2. Wurde in der Sprechstunde festgestellt, dass eine ambulante Therapie hilfreich wäre, dann wird eine Akutbehandlung oder eine antragspflichtige Therapie in die Wege geleitet. Den antragspflichtige Therapieformen müssen Probatorische Sitzungen vorgeschaltet werden.
2a. Eine Aktubehandlung hat das Ziel dem Patienten in einer akuten Krise behilflich zu sein und ggf. ihn oder sie für eine ambulante oder auch stationäre psychotherapeutische (psychiatrische) Behandlung vorzubereiten (Dauer bis zu 12 Sitzungen a 50 Min).
2b. Eine Kurzzeittherapie (Dauer bis max. 24 Sitzungen a 50 Minuten) oder eine Langzeittherapie (Dauer bis max. 60 Sitzungen a 50 Minuten) hat das Ziel mit dem Patienten Bewältigungsstrategien und den Umgang mit seiner Erkrankung zu erarbeiten, so dass bestensfalls eine Heilung erfolgt und/oder ein verbesserten Zustand erreicht wird. Bei diesen Leistungen handelt es sich um antragspflichtige Leistungen, die zuvor probatorische Sitzungen (2 bis max. 4) benötigen und einen gewissen formalen Ablauf. Letztgenannten erkläre ich Ihnen im persönlichen Kontakt.
3. Die probatorischen Sitzungen sind Probegespräche. Hierbei prüfen wir, ob die „Chemie“ zwischen uns stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Ich erkläre Ihnen die weitere Vorgehensweise, führe weitere diagnostische Explorationen durch, lege mit Ihnen die Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer fest. In diesem Rahmen werden auch Formalien erledigt u.a. wird Ihnen auch ein Therapievertrag ausgehändigt.
Sind sie Privat versichert ist der Ablauf ähnlich, aber nicht gleich. In der Regel beginnt man gleich mit probatorischen Sitzungen. Je nach Kasse kann man "unkompliziert" eine Therapie starten, doch manchmal bedarf es mehr Aufwand. Hilfreich ist es, wenn sie zuvor abklären, in welchem Rahmen ihre Kasse Psychotherapien bezahlt.
Kommt es zu einem ersten persönlichen Gespräch stelle ich Ihnen die erbrachte Leistung in Rechnung (siehe Kosten).